Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 2017


1. Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit der Firma Haus- und Grundbesitzverwaltung Dorothee Maassen erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und können bis zur Annahme des Auftragge-bers widerrufen werden. Für die Annahme des Angebotes eines Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer eine Frist von 3 Wochen vor. Die Auftragsbestätigung bedarf zu ihrer Wirk-samkeit der Schriftform.


2. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Ver-trages bzw. der Auftragsbestätigung.


3. Arbeitszeit
Vereinbarte turnusmäßige Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden, d.h. montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr erbracht werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.


4. Vergütungen
Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wur-de, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlungen fällig ist.

Die Zahlungen haben grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto zu erfolgen.

Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten.


5. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder seines Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachte Sachschäden wird der Höhe nach entsprechend den Bedingungen seines Haftpflichtvertrages beschränkt. Die Deckungs-summe dieses Vertrages beträgt je Versicherungsfall 100.000,00 € pauschal für versicherte Sachschäden.


6. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wer-den, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, welche die unwirksame Regelung mit der größtmöglichen Näherung erreicht.